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Staat subventioniert Leiharbeit mit Hartz IV

Tausende Leiharbeiter brauchen zusätzlich Hartz IV zum Leben. Laut DGB kostet das den Staat mehr als 300 Millionen Euro im Jahr. Die Allgemeinheit subventioniert damit Niedriglöhne, kritisieren die Gewerkschafter.

Nürnberg/Berlin – Der Steuerzahler subventioniert nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) die Leiharbeit in Deutschland massiv mit Hartz-IV-Geldern. Allein im Jahr 2011 habe der Bund schlecht verdienende Leiharbeiter mit insgesamt 307,6 Millionen Euro aufstockenden Hartz-IV-Leistungen unterstützt. Das berichtet der Leiter der Abteilung Arbeitsmarktpolitik im DGB-Bundesvorstand, Wilhelm Adamy. Adamy ist auch Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) und beruft sich dabei auf Bundesagentur-Zahlen.

“In keiner anderen Branche waren die Hartz-IV-Aufwendungen für Vollzeitbeschäftigte höher als in der Leiharbeit. Nicht existenzsichernde Löhne werden über Hartz IV staatlicherseits immer noch massiv subventioniert”, kritisierte der Arbeitnehmervertreter im BA-Kontrollgremium. Im Jahr 2011 seien knapp 16 Prozent der aufgewendeten Hartz-IV-Leistungen an Leiharbeiter geflossen; dabei beschäftige die Zeitarbeitsbranche nur drei Prozent aller Arbeitskräfte.

Und auch im vergangenen Jahr war die Situation kaum besser. Nach Adamys Erkenntnissen sind Beschäftigte im Verleihgewerbe wegen ihres geringen Lohns weit überdurchschnittlich auf Hartz IV angewiesen. Im Juni 2012 bezogen 9,6 Prozent aller Leiharbeitskräfte Hartz IV; bezogen auf die Beschäftigten aller Branchen zusammen liege dieser Anteil im Schnitt lediglich bei 2,5 Prozent. “Das Verarmungsrisiko beschäftigter Leiharbeitskräfte ist folglich drei- bis viermal höher als in der Wirtschaft insgesamt”, stellte der DGB-Vertreter fest.

Die Entwicklung kritisierten auch die Grünen im Bundestag. Allein im Juni 2011 hätten 54.000 Haushalte, in denen mindestens ein Leiharbeiter lebte, noch Geld vom Jobcenter erhalten, berichtete die “tageszeitung” unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. In 86 Prozent der Fälle war der Leiharbeiter Vollzeit beschäftigt. Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke kritisierte, dass die Jobcenter Arbeitslose zu häufig in Leiharbeit vermittelten. Leiharbeit bedeute für die Betroffenen “Unsicherheit und Einbußen bei der Lebensplanung”.  http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/dgb-staat-subventioniert-leiharbeit-mit-hartz-iv-a-885748.html

7 MILLIONEN EURO FÜR HARTZ IV-KINDER VERSCHWUNDEN

JOBCENTER BERLIN BEDIENT SICH AN HARTZ IV-GELD

BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT PLANT TV-WERBUNG

ONLINE-ÜBERWACHUNG VON HARTZ IV-BEZIEHERN

JOBCENTER: HARTZ IV-SCHWINDEL AUFGEFLOGEN

HARTZ IV: BA WILL MEHR UND HÄRTER SANKTIONIEREN

GERICHT UNTERSAGT ABZOCKE BEI BÜRGERARBEIT

HARTZ IV HAT ARBEITSLOSIGKEIT NICHT VERRINGERT

CALLCENTER KOSTEN DEN STAAT JÄHRLICH 36 MILLIONEN EURO

Hartz IV oder Bedingungsloses Grundeinkommen

Published on Sep 15, 2013

Hartz IV oder Bedingungsloses Grundeinkommen —
Vortrag und Diskussion mit Ralph Boes in Kassel
Donnerstag, 12. September, 19.00 Uhr

Das Sozialsystem zwischen Rationalisierung, Staatsbankrott und Menschenrechten

Ralph Boes ist Deutschlands prominentester Hartz-IV-Bezieher. Er steht in der Öffentlichkeit gegen das menschenunwürdige System von Hartz IV und ist selber von einer Sanktionierung durch das Jobcenter betroffen, die ihn bis zum Hungern nötigte. Auf Grundlage seiner Erfahrungen macht er auf die Stigmatisierung von Hartz-IV-Empfängern, den krankmachenden Druck und die existenzbedrohenden Sanktionen aufmerksam. Sein Ziel ist, die behördliche Sanktionierungspraxis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

Den jetzigen Strukturen stellt Ralph Boes das Bedingungslose Grundeinkommen gegenüber: Ein Existenzminimum mit individuellem Rechtsanspruch, damit die Menschen in Freiheit und Eigenverantwortlichkeit ihr Leben würdig gestalten können.

Veranstalter: Anthroposophisches Zentrum Kassel e.V. und Arbeitsgruppe Bedingungsloses Grundeinkommen Kassel

Mehr unter http://wir-sind-boes.de

HARTZ4 IST VOLKSVERHETZUNG / VERFASSUNGSWIDRIG

HARTZ IV HAT ARBEITSLOSIGKEIT NICHT VERRINGERT

Befragung in 130 Kommunen: Von der Leyens Bildungspaket wirkt kaum

Es war das Prestigeprojekt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen: Doch zwei Jahre nach seinem Start erweist sich das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche in großen Teilen als Flop. Laut einer Umfrage werden mit dem Paket kaum zusätzliche Leistungen geschaffen.

Berlin – Soziale Einrichtungen stellen dem 2011 gestarteten Bildungspaket von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ein schlechtes Zeugnis aus. Laut einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” kommen die geplanten zusätzlichen Leistungen bei vielen Familien nicht an.

 

Die Zeitung beruft sich auf eine bundesweite Umfrage des Paritätischen Wohlfahrtsverbands bei 180 sozialen Einrichtungen in 130 Kommunen. Dabei gab nur ein knappes Drittel der Befragten an, dass mit der staatlichen Hilfe zusätzliche Angebote finanziert wurden. Mehr als 70 Prozent sehen in dem komplizierten Antragsverfahren das größte Problem beim Umsetzen der Leistungen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket für rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder und Jugendliche war zum 1. April 2011 im Zuge der Hartz-IV-Reform gestartet worden. Es soll Kindern von Langzeitarbeitslosen, Niedrigverdienern und Wohngeldempfängern etwa die Teilnahme an Schulmittagessen, Lernförderung und Klassenfahrten ermöglichen. Außerdem können sie einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro für den Sportverein oder die Musikschule bekommen. Die vom Wohlfahrtsverband befragten Kindertagesstätten, Sozial- und Familienberatungsstellen sowie Anbieter in der offenen Jugendarbeit bewerten das Bildungspaket jedoch sehr kritisch.

An dem Auseinanderklaffen von armen und reichen Stadtteilen und Regionen habe sich nichts geändert, heißt es laut dem Bericht in der Auswertung der Umfrage. Dort, wo es schon wenig Angebote gab, ,,könnten die Praktiker vor Ort keine positive Wirkung feststellen”. Die Leistungen, die die Kinder am häufigsten nutzen, hätten größtenteils schon früher bestanden, ,,ihre Abwicklung ist indes deutlich komplizierter geworden”.

Als Beispiel nennt der Verband laut Zeitung das Mittagessen. Hier seien Eltern durch die Eigenbeteiligung von einem Euro für ein vorher kostenloses Mittagessen sogar ,,schlechter gestellt worden”. Außerdem bestehe für finanzschwache Kommunen der Anreiz, eigene Angebote für die Hilfeempfänger abzuschaffen.

Den Zuschuss von zehn Euro für Musik- oder Sportangebote halten die sozialen Einrichtungen für zu gering. Am kulturellen Leben teilzunehmen, bleibe damit ,,für viele unerreichbar”, heißt es in der Analyse. Auch die Nachhilfe sei falsch konzipiert, weil sie nur bezahlt wird, wenn das Sitzenbleiben droht. Dies führe in der Praxis zu paradoxen Situationen, etwa wenn Nachhilfe nicht mehr finanziert wird, wenn die Noten für eine Versetzung reichen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, hält das Bildungspaket deshalb für gescheitert. ,,Besonders die Musik- und Sportgutscheine entpuppen sich als reine Luftnummer”, sagte er der Zeitung. Das Bildungspaket sei das ,,wohl lebensfernste, was die Arbeitsministerin auf den Weg gebracht hat”. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bildungspaket-von-ursula-von-der-leyen-wirkt-kaum-a-888769.html

DGB-Berechnung: Zwei Millionen Deutsche beziehen dauerhaft Hartz IV

7 MILLIONEN EURO FÜR HARTZ IV-KINDER VERSCHWUNDEN

JOBCENTER BERLIN BEDIENT SICH AN HARTZ IV-GELD

ARBEITSAGENTUREN MANIPULIEREN STATISTIK LASSEN ARBEITSSUCHENDE IM STICH

ZAHL DER EMPFÄNGER VON HARTZ IV STEIGT, FINANZMINISTERIUM MUSS 700 MILLIONEN NACHSCHIESSE

HARTZ4 IST VOLKSVERHETZUNG / VERFASSUNGSWIDRIG

HARTZ IV HAT ARBEITSLOSIGKEIT NICHT VERRINGERT

Streit um Hartz IV: Jobcenter will wegen 15 Cent vor höchstes Gericht

Ein Jobcenter in Thüringen will einen Streit um 15 Cent in höchster Instanz ausfechten. Das Center weigert sich, eine Hartz-IV-Summe aufzurunden. Dabei hat es schon zweimal in unteren Instanzen verloren. 

Erfurt – Es geht um eine Kleinigkeit: 15 Cent, die das Jobcenter aus dem Kreis Unstrut-Hainich bei der Auszahlung an einen Hartz-IV-Empfänger aufrunden soll – und partout nicht aufrunden will.

 

In erster Instanz hatte das Sozialgericht Nordhausen das Jobcenter zur Nachzahlung verurteilt. In der nächsten Instanz entschied auch das Landessozialgericht: Hartz-IV-Leistungen sind ab 50 Cent hinter dem Komma auf den nächsten vollen Euro aufzurunden. Eine weitere Berufung ließ das Gericht nicht zu.

Dagegen hat nun das Jobcenter im Unstrut-Hainich-Kreis eine Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel eingelegt. Die Richter dort müssen entscheiden, ob sie eine Berufung zulassen.

Für seine Klage hatte sich das Jobcenter bereits vom Landessozialgericht den Vorwurf des Justizmissbrauchs eingefangen. Da die Rechtslage so klar sei, hatte das Gericht mit seinem Urteil im Februar entschieden, dass sich das Jobcenter mit 600 Euro an den Verfahrenskosten beteiligen müsse.

Bis zur Hartz-IV-Reform 2011 mussten die Jobcenter bei den Leistungen zum Lebensunterhalt und den Kosten der Unterkunft im Regelfall immer volle Euro-Beträge auszahlen. Standen bei der Summe aus beiden Beträgen 49 Cent hinter dem Komma, war abzurunden. Ab 50 Cent musste aufgerundet werden. Inzwischen werden die Beträge genau ausgezahlt.

Aus der alten Regelung entstanden viele Klagen. Vielerorts hatten die Jobcenter auf das Runden verzichtet. Im vergangenen Jahr hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger wegen Rundungsfehlern nicht vor Gericht ziehen dürfen. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-jobcenter-will-wegen-15-cent-vor-hoechstes-gericht-a-889600.html

7 MILLIONEN EURO FÜR HARTZ IV-KINDER VERSCHWUNDEN

JOBCENTER BERLIN BEDIENT SICH AN HARTZ IV-GELD

JOBCENTER RECHTFERTIGT SANKTIONEN GEGEN SCHÜLER

BA-Überwachung von Hartz-IV-Empfängern: Datenkrake Jobcenter

“Das ist vollkommen unverhältnismäßig”: Grüne und Linke haben die Pläne der Bundesagentur für Arbeit zur Überwachung von Hartz-IV-Empfängern im Internet scharf kritisiert. Die Ausspähung könnte mehr als sechs Millionen Menschen betreffen.

Hamburg – Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Debatte um die Überwachung von Hartz-IV-Empfängern ausgelöst. Die Mammut-Behörde plant, Bezieher von Arbeitslosengeld II künftig strenger im Internet zu kontrollieren, um Einkünfte aus dem Online-Handel aufzuspüren und möglichen Leistungsmissbrauch zu entdecken.

 

Doch kaum sind die Pläne in der Öffentlichkeit, sorgen sie für große Empörung und Unverständnis. Als “vollkommen unverhältnismäßig” bezeichnet sie Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion. “Sie stellen Arbeitslose unter generellen Betrugsverdacht und machen die Jobcenter zur Datenkrake”, sagte Pothmer SPIEGEL ONLINE. Auch Linken-Politikerin Sabine Zimmermann ist der Meinung: “Die Bundesagentur für Arbeit darf keine Internetschnüffelei betreiben.”

Die BA hatte vor wenigen Wochen im Rahmen der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beim Bundesarbeitsministerium eine Liste mit Reformvorschlägen für den Hartz-IV-Bereich eingereicht, darunter versteckt unter Punkt 95 die “Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet”. Sprich: der Ausspähung von Ebay-Konten und anderen E-Commerce-Plattformen. Zudem strebt die BA an, den Datenabgleich mit anderen Behörden auszuweiten – etwa mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das bereits jetzt dazu Daten erhebt. So sollen künftig auch Infos von Hartz-IV-Beziehern über deren Vermögensanlagen bei Versicherungen sowie Daten der Grundbuchämter an die Jobcenter übermittelt werden.

Außerdem sollen nicht mehr nur Informationen des Hartz-IV-Empfängers selbst, sondern auch die “sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft” bei anderen Sozialbehörden und Einrichtungen abgerufen werden dürfen – also theoretisch von mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland.

DGB: Besser Zuverdienstregeln lockern

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat massive Bedenken. “Für uns ist zentral, dass der Datenschutz gewahrt wird und klare gesetzliche Grenzen gezogen werden”, sagt Wilhelm Adamy aus dem DGB-Bundesvorstand und zugleich Verwaltungsratsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Experte hält es für sinnvoller, die Zuverdienstregeln von Hartz-IV-Empfängern zu lockern, statt die Kontrollen zu verschärfen. “Das Problem ist generell, dass sich Hartz-IV-Empfänger bei der Angabe von Einkünften komplett ausziehen müssen”, sagt Adamy. “Das wird von vielen als entwürdigend empfunden. Zugleich dürfen sie aber viel zu wenig von ihren Einkünften behalten.”

Der DGB-Fachmann spricht damit ein umstrittenes System an, nach dem Bedürftige bislang die ersten 100 Euro ihres Einkommens komplett behalten dürfen, darüber hinaus aber werden die Einkünfte größtenteils auf den Hartz-IV-Bezug angerechnet. Kritiker fürchten jedoch, dass das zu Missbrauch führt oder Arbeit dadurch von vornherein unattraktiv ist.

Auch Linken-Politikerin Zimmermann hält die strengere Überwachung für Unsinn. “Statt mehr Energie aufzuwenden, um Hartz IV-Empfänger auszuspionieren, muss es mehr Anstrengungen geben, die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Darauf sollten sich Politik und BA konzentrieren, statt wieder einmal bei Hartz IV eine Missbrauchsdebatte anzuzetteln”, sagte sie SPIEGEL ONLINE.

BA verspricht sich Rückforderungen von zehn Millionen Euro

Die BA aber verteidigt sich: “Es geht nicht darum, Hartz-IV-Empfänger unter Generalverdacht zu stellen, sondern die wenigen schwarzen Schafe im Interesse der Versicherten zu ermitteln”, sagte eine Sprecherin. Die Behörde erhoffe sich durch die Ausweitung der Überwachung – vorsichtig geschätzt – Rückforderungen in Höhe von zehn Millionen Euro, sagte sie weiter.

Ob die BA mit ihren Plänen überhaupt durchkommt, ist ungewiss. Derzeit liegt die Liste mit den 124 Reformvorschlägen im Arbeitsministerium. Dort hieß es auf Anfrage, eine Kommentierung von einzelnen Vorschlägen, deren genaue Details auch noch geklärt werden müssten, wäre verfrüht. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesagentur-fuer-arbeit-plaene-zur-internet-ueberwachung-a-933541.html

ARMUT UNTER SCHWARZ-GELB STARK GESTIEGEN

Zahl der von Armut bedrohten Menschen unter schwarz-gelber Regierung deutlich gestiegen

18.09.2013

Die Zahl der von Armut bedrohten Menschen ist in Deutschland seit Antritt der schwarz-gelben Regierung deutlich gestiegen. Das berichtet die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Mittwochsausgabe und beruft sich dabei auf eine ihr vorliegende Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Millionäre.

Schere zwischen arm und reich wird immer größer
Während Bundeskanzlerin Angels Merkel weiterhin den niedrigsten Stand der Arbeitslosenzahlen feiert, wäre es eigentlich an der Zeit, eine Debatte über die sozialen Auswirkungen der schwarz-gelben Regierung anzustoßen. Denn seit dem Jahr 2006 – ein Jahr nach Regierungsantritt der Koalition aus CDU und FDP – ist die Zahl der von Armut bedrohten Menschen von 14,0 Prozent auf 15,2 Prozent gestiegen. Das entspricht 476.000 Betroffenen, wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtet. Im gleichen Zeitraum nahm auch die Zahl der Millionäre deutlich zu: Während 2006 noch 120.000 Millionäre in Deutschland lebten, waren es im vergangenen Jahr 892.000. Ihr Vermögen stieg um 406 Milliarden auf 2,38 Billionen Euro.

Menschen, die 60 Prozent des mittleren Einkommens oder weniger erzielen, gelten als armutsgefährdet beziehungsweise arm. Für Einpersonenhaushalte lag die Grenze zuletzt bei einem Einkommen von 869 Euro pro Monat. Die Bundesregierung führt in diesem Zusammenhang gerne den internationalen Vergleich an, nachdem ein solches Einkommen immer noch deutlich höher sei als das von armen Menschen in anderen Regionen der Welt. Der insgesamt hohe Lebensstandard in Deutschland befreit die Politik jedoch keineswegs davon, einen Ausgleich zwischen arm und reich zu schaffen. Maßnahmen wie das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Hartz IV beziehenden Familien reichen längst nicht aus, um dafür zu sorgen, dass arme Kinder nicht ausgegrenzt und benachteiligt werden.

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl rief Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linkspartei, dazu auf, bei der Wahlentscheidung den Fokus auf soziale Gerechtigkeit zu legen. „Millionen Menschen in Deutschland werden in Hartz IV, Niedriglöhne und Armutsrenten gedrängt, während der Reichtum in diesem Land wächst“, sagte sie gegenüber der Nachrichtenagentur „dts“. (ag) http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/armut-unter-schwarz-gelb-stark-gestiegen-90015815.php

DER SUPPENKÜCHENSTAAT WÄCHST

ARMUTSBERICHT: SOZIALVERBAND WARNT VOR VERÖDUNG GANZER REGIONEN

GUTACHTEN: HARTZ IV WEITERHIN VERFASSUNGSWIDRIG

Noch immer kommt der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht nach. Das zeigt ein erneutes Experten-Gutachten.

10.10.2013

Noch immer hat die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei Hartz IV nicht umgesetzt. Das ist das Ergebnis eines wissenschaftlichen Gutachtens im Auftrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Dieser hatte gegenüber dem Bundesverfassungsgericht im Zuge eines aktuell anhängigen Verfahrens (verfassungsrechtlichen Prüfverfahren 1 BvL 10/12 und 1 BvL 12/12 zu den Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 zur der Bemessung der Hartz IV Regelleistungen und zu den Bedarfen für Bildung und Teilhabe (sogenanntes Bildungspaket) geäußert. Allerdings geschah die Untersuchung ohne Auftrag seitens des Gerichts. Autoren der Ausarbeitung sind Dr. Rudolf Martens sowie Dr. Joachim Rock.

In beiden Stellungnahme bekräftigt der Paritätische, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 9.2.2010 durch den Gesetzgeber nicht ausreichend umgesetzt worden seien. Das gegenwärtige Verfahren der Regelsatzbemessung und die Leistungen für Bildung und Teilhabe entsprächen damit weiterhin nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichts. Deutliche Nachbesserungen seien deshalb dringend erforderlich. So heißt es in der Einführung: „Das derzeitige Verfahren der Regelsatzbemessung ist nach Überzeugung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (Der Paritätische) nicht mit den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäben vereinbar. Das gilt auch und in besonderem Maße für die Regelleistungen für Kinder. Dabei ist zu betonen, dass insbesondere die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabegesetzes kein bedarfsbezogener Beitrag zur Deckung kinderspezifischer Bedarfe sind, im Gegenteil. Die dem Gesetzgeber zustehenden weiten Ermessensspielräume im Verfahren der Regelsatzbemessung, die der Paritätische anerkennt, werden im bestehenden Verfahren in mehrfacher Hinsicht überschritten. Das gilt insbesondere auch für die Streichung allgemeiner Bedarfspositionen zu Gunsten antragsabhängiger Leistungen. Anders, als das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung annimmt, stehen wesentliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gerade nicht grundsätzlich überall zu Verfügung.“

Mit dem Gutachten will der Verband mittels fundierter Nachweise und eigener Berechnungen belegen, dass der Gesetzgeber nicht der Vorgabe nachkommt, die im Grundgesetz verankerte Gewährleistung zur Sicherung des Existenzminimums zu erfüllen. Das gelte vor allem „bei den Bedarfen von Kindern“. Das gesamte Gutachten kann hier in PDF-Form [262 KB] gelesen werden. Ob das Bundesverfassungsgericht das Gutachten annimmt, ist noch unklar.Über den Fortgang werden wir weiter berichten. (sb) http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gutachten-hartz-iv-weiterhin-verfassungswidrig-90015839.php

MASSENHAFTE HARTZ IV RECHTSBEUGUNG